Ja, eine Leistungssteigerung muss eingetragen werden, da der Einbau eines Zusatzsteuergerätes eine bauliche Veränderung darstellt. Ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere mittels TÜV-Teilegutachten oder Einzelbegutachtung durch Prüfbericht führt diese Veränderung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und im Straßenverkehr zum Verlust des Versicherungsschutzes. Bei bereits vorhandenem TÜV-Teilegutachten erfolgt die Eintragung schnell und unkompliziert ohne weitere Prüfungen auf Basis des ordnungsgemäßen Einbaus.
Ja, bitte informieren Sie Ihre Versicherung über die Leistungsveränderung an ihrem Fahrzeug.
Eine Leistungssteigerung kann dazu führen, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer und etwaige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen. Dafür erhalten Sie von DTE Systems ein umfassendes Garantiepaket.
Ja, DTE Systems gewährt umfassende Garantieleistung:
Ja, eine Mitnahme in ein neues Fahrzeug ist grundsätzlich möglich. Dazu wird die bisherige Leistungssteigerung umprogrammiert. Gegebenenfalls muss ein neuer Kabelbaum angefertigt werden und das PowerControl Modul muss kompatibel zum neuen Fahrzeug sein.
Ups, beim Senden Ihrer Nachrichtes ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.